30.03.2017

Freie Wähler Heidenrod (FWH): Ausfallbürgschaft zulasten der Gemeinde ist vom Tisch

Die FWH findet es gut, dass eine Bürgergenossenschaft gegründet wurde, die sich nach ihrem satzungsmäßigen Willen um Energiefragen kümmern will und auch das Ziel hat, Vorteile zugunsten der Genossenschaft und deren Mitglieder zu erzielen. Für die FWH war gleichwohl von Anfang an klare Voraussetzung für die Umsetzung, dass die wirtschaftlichen Belange von Genossenschaft und Gemeinde sauber getrennt bleiben.

Rot-Grünes Projekt gerettet

Die von Rot/Grün propagierte Bürgerbeteiligung am Heidenroder Windpark konnte bei den Heidenroder Bürgern nicht die gewünschte Begeisterung auslösen. Die eigens für den Erwerb der Gesellschaftsanteile gegründete Bürgergenossenschaft war nicht in der Lage, den vereinbarten Kaufpreis von 2,4 Millionen Euro aus den Beiträgen der Genossen aufzubringen. Um das Projekt nicht scheitern zu lassen, kamen die Verantwortlichen auf die clevere Idee, einen möglichst billigen Bankkredit zu erlangen, das Risiko daraus mittels einer Ausfallbürgschaft der Gemeinde aufzubürden und sich einen Teilkaufpreis von 460.000 € zinslos von der Gemeinde über mehrere Jahre stunden zu lassen. Bei einem Bankkredit von mehr als 1 Million Euro hätte die Genossenschaft einen jährlichen Zinsvorteil von geschätzt mehr als 16.000 € erzielt. Die Gemeinde hätte im Fall der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft die anteiligen Gewinne und den Veräußerungserlös verloren. Durch den Verzicht auf Stundungszinsen wären der Gemeinde zusätzlich jährliche Einnahmen in mindestens vierstelliger Höhe entgangen. Die Gemeindevertretung beschloss mit knapper rot-grüner Mehrheit den Verkauf der Gesellschaftsanteile zu nachteiligen Bedingungen für die Gemeinde.

Keine zinslose Kaufpreisstundung

Die harsche Kritik der FWH führte zunächst dazu, dass der Vorsitzende der Bürgergenossenschaft während der Sitzung der Gemeindevertretung erklärte, die Genossenschaft würde auf eine zinslose Stundung des anteiligen Kaufpreises verzichten. Dennoch blieb es dabei, dass die Gemeinde eine Ausfallbürgschaft für über 1 Million Euro übernehmen sollte.

Befangenheit von Gemeindevertretern bei der Abstimmung?

Durch die Entscheidung der Gemeindevertretung wäre der Genossenschaft und ihren Beteiligten ein erheblicher finanzieller Vorteil zugewendet worden. Das löste die Frage aus, ob an der Genossenschaft beteiligte Gemeindevertreter befangen sein könnten. Ein Vorstandsmitglied der Genossenschaft nahm wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. Ein Gemeindevertreter erklärte sich für befangen, weil er bereits schriftlich erklärt hatte, sich an der Genossenschaft beteiligen zu wollen. Ein weiterer Gemeindevertreter, der den Entwurf des Kaufvertrages als Genossenschaftsvertreter unterschrieben hatte, hielt sich –ohne Angabe von Gründen- für nicht befangen.

Ohne Ausfallbürgschaft keine Befangenheit

Die FWH hatte die Kommunalaufsicht gebeten zu prüfen, ob die Abstimmung in der Gemeindevertretung unter Berücksichtigung der die Abstimmung beeinflussenden Umstände wirksam zustande gekommen war. Nach mehrmonatiger Prüfung ist die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises zu dem Ergebnis gekommen, eine Befangenheit liege nicht vor. Sie lässt unerwähnt, dass sich der für die Beurteilung maßgebliche Sachverhalt grundlegend geändert hat.

Die Genossenschaft hat, wie der Bürgermeister in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung mitteilte, mit der ESWE Versorgung AG einen potenten Genossen gefunden, der das fehlende Kapital einbringt. Damit entfällt die Ausfallbürgschaft zu Lasten der Gemeinde. Die Frage einer möglichen Befangenheit von Gemeindevertretern stellt sich damit nicht mehr.

Schließlich hat die FWH erreicht, dass sich jetzt wieder jeder Heidenroder Bürger an der Genossenschaft beteiligen kann. Das vorübergehend nicht der Fall war


08.01.2017

Mitgliederversammlung der Freien Wähler Heidenrod - Vorstand der Freien Wähler Heidenrod vollständig besetzt

Im Rahmen der jüngsten Mitgliederversammlung berichtete der Vorsitzende, Matthias Bremser, ausführlich über die Aktivitäten und das gute Abschneiden der FWH bei der Kommunalwahl im März 2016, bei der die FWH die drittstärkste politische Kraft in Heidenrod wurden.

Nach der Wahl 2016 hatten die FWH mit allen politischen Gruppierungen Gespräche geführt, sich aber dennoch dafür entschieden, unabhängig zu bleiben und keine Verbindung mit einer anderen politischen Gruppierung einzugehen, obwohl es dafür Angebote gab. Die FWH sind mit sechs Sitzen in der Gemeindevertretung und einem Sitz im Gemeindevorstand vertreten. Zudem haben die FWH den Vorsitz des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur, Sport und Schule übernommen. Da die FWHler erstmals oder wieder politisch aktiv wurden, nahm die Fraktionsarbeit sehr viel Zeit in Anspruch.

Mit einem Antrag für die Baumbestattung in Kemel haben die FWH eine Mehrheit bei der Abstimmung im Gemeindeparlament erzielen können, nicht durchsetzen konnten sie sich z.B. mit der Auffassung, die Abfallbehältnisse auf den Heidenroder Friedhöfen nicht abzuschaffen, sondern stattdessen nach kostengünstigen Altenativen zu suchen.

Jüngst haben die FWH die Kommunalaufsicht eingeschaltet, um prüfen und klären zu lassen, ob die Abstimmung zum Verkauf von Gesellschaftsanteilen der WPH an die Bürgergenossenschaft rechtlich wirksam ist. Die FWH vertritt die Auffassung, dass diejenigen Gemeindevertreter, die bereits Mitglied der Genossenschaft sind, wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung hätten teilnehmen dürfen, weil mit dieser Entscheidung die Zuwendung eines persönlichen finanziellen Vorteils einhergeht.

Aufgrund von Vakanzen und einer Änderung im Vorstand waren Nachwahlen durchzuführen. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Horst Mell, zur Schriftführerin Ingeborg Mell und zu weiteren Beisitzern wurden Lilli Holzhausen und Klaus Reichert gewählt. Dem Vorstand der FWH gehören weiterhin an: Vorsitzender Matthias Bremser, Kassierer Reiner Lehn und Beisitzer Dieter Rausch.

Horst Mell berichtete in seiner Funktion als Webmaster darüber, dass die neue Webseite der Freien Wähler nach Klärung von technischen Problemen online gehen könne. Inzwischen ist die Webseite unter www.freiewaehler-heidenrod.de aufrufbar.

Schließlich wurde einstimmig beschlossen, die Rechtsperson der Freien Wähler zu ändern. In der nächsten Mitgliederversammlung soll der Verband aufgelöst und die Partei aktiviert werden. Dieser Verfahrensschritt wurde vom Bundesjustiziar der Freien Wähler, Stephan Wefelscheid aus Koblenz, empfohlen. Damit werden die Freien Wähler insbesondere in finanziellen Fragen den anderen Parteien gleichgestellt. Auch eröffnen sich dadurch bessere Informations- und Fortbildungsmöglichleiten.