10.05.2019

Freie Wähler Heidenrod wählten Vorstand neu

Im Rahmen einer gut besuchten Mitgliederversammlung stand die Neuwahl des Vorstandes von Wählervereinigung und Partei an. Der Vorsitzende, Matthias Bremser, berichtete ausführlich über die politische Arbeit im vergangenen Jahr und hob zwei Themen besonders hervor. Die Abschaffung der Straßenbeitragssatzung in Heidenrod hatten die Freien Wähler Heidenrod per Antrag gefordert und Unterstützung durch eine Bürgerinitiative erhalten. Erst der entstandene politische Druck auf die Heidenroder GROKO führte dazu, dass die Beitragsanteile der Heidenroder Straßenanlieger gesenkt wurden. Auch wenn das letztlich ein Erfolg war, ist das Thema für die Freien Wähler Heidenrod damit noch nicht erledigt. Bei der Bürgermeisterwahl war es für die Freien Wähler von besonderer Bedeutung, dass es zu einer echten Wahl für die Bürgerinnen und Bürger kommt. Insofern wird es begrüßt, dass sich neben dem Amtsinhaber einer weiterer Kandidat bereit erklärt, für das Bürgermeisteramt zu kandidieren. Die Freien Wähler werden jedoch keine Empfehlung für einen Kandidaten aussprechen, denn die Entscheidung, wer Bürgermeister in Heidenrod wird, soll der Wähler treffen.

Der Landesvorsitzende der Freien Wähler Hessen, Engin Eroglu, war zu Gast in Heidenrod. Unter dem Motto „Unsere Heimat Europa“ stellte er sich als Kandidat für die Europawahl vor und führte souverän die geheime Wahl des Vorstandes getrennt für Partei und Wählervereinigung durch. Der neue Vorstand der Partei als auch Wählervereinigung setzt sich wie folgt zusammen: 1. Vorsitzender Matthias Bremser, stellvertretender Vorsitzender Horst Mell, Schriftführerin Ingeborg Mell, Kassierer Reiner Lehn, Beisitzer Anna-Christine Kunze und Uwe Zoske. Zu Kassenprüfern wurden Joachim Klehr und Wolfgang Treske gewählt.

An dem Abend wurde u.a. beschlossen, mit Blick auf die Kommunalwahl im Jahr 2021 die Mitgliederwerbung aktiv zu betreiben, um die Mannschaft zu vergrößern und zu verjüngen.


23.03.2019

Freie Wähler Heidenrod: Landeswahlleiter ist nicht zuständig für Bürgermeisterwahlen

Die Freien Wähler Heidenrod (FWH) begrüßen es, dass sich ein unabhängiger Kandidat bereit erkläre, für das Amt des Heidenroder Bürgermeisters zu kandidieren. Damit werde für die Bürgerinnen und Bürger endlich eine echte Wahl möglich und somit auch die Demokratie gestärkt.

Dem Bericht des Aar-Boten vom 20.03.2019 sei allerdings zu entnehmen, der neue Bewerber für das Bürgermeisteramt in der Gemeinde Heidenrod habe bei Abgabe seiner Bewerbungsunterlagen nicht den vollständigen Familiennamen sondern nur seinen eigenen Namen angegeben. Dies sei auf den „alltäglichen Gebrauch“ zurückzuführen. Deshalb bestehe bei dieser Bewerbung ein „formales Hindernis“, so der Heidenroder Wahlleiter Thomas Kürzer. Wegen einer möglichen Verwechslungsgefahr sei fraglich, ob der Wahlvorschlag formal zuzulassen sei. Eine Nachfrage beim Landeswahlleiter hätte ergeben, dass darüber der Wahlausschuss der Gemeinde Heidenrod entscheiden müsse.

Der Vorsitzende der Freien Wähler Heidenrod, Matthias Bremser, habe durch telefonische Nachfrage beim Hessischen Landeswahlleiter erfahren, dass dieser für Fragen der Bürgermeisterwahl nicht zuständig sei. Insofern verwundere es, dass unter Berufung auf die Auskunft des Landeswahlleiters erklärt werde, der Wahlausschuss sei der Entscheidungsträger in dieser Sache. Es dränge sich der Verdacht auf, eine vermeintliche Auskunft eines unzuständigen Gremiums werde dazu benutzt, einen nicht erwünschten Bewerber bis zur Tagung des Wahlausschusses hinzuhalten. Damit werde die ohnehin knappe Wahlvorbereitungszeit weiter verkürzt. Es werfe die Frage auf, ob der Gemeindewahlleiter im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gegenüber jedem Bewerber auf die zu beachtenden Regelungen des § 45 Hessischen Kommunalwahlgesetzes, zum Beispiel durch die Ausgabe eines Merkblattes, hingewiesen hatte. Es stelle sich zudem die Frage, weshalb bei Abholung der Wahlunterlagen keine Prüfung der Personalien stattfand sondern erst im Zeitpunkt der Abgabe der Wahlunterlagen, zumal der Bewerber nicht aus Heidenrod komme. Darüber hinaus sei unklar, um welche Art von Verwechslungsgefahr es dem Wahlleiter gehe. Reiche bereits eine abstrakte Verwechslungsgefahr für die Ablehnung der Bewerbung oder müsse vielmehr eine konkrete Verwechslungsgefahr im Wahlgebiet bestehen.

Sollte es zu einer Ablehnung der Bewerbung kommen, würden die Freien Wähler Heidenrod prüfen, ob damit ein Wahlanfechtungsgrund vorliege, der im Zweifel gerichtlich zu klären sei.